Wachsender Geschäftsumfang, geänderte Ertragslage, neue
Tätigkeitsbereiche oder Eigentümerstrukturen sind nur einige der Gründe,
warum eine einmal gewählte Rechtsform möglicherweise nicht mehr optimal
ist. Der rechtliche Rahmen für einen Wechsel in eine andere
Gesellschaftsform wird durch zahlreiche Bestimmungen des
Gesellschaftsrechts (Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Umwandlungsgesetz,
Spaltungsgesetz) vorgegeben.
Das Umgründungssteuergesetz ermöglicht gesellschaftsrechtliche Änderungen
ohne steuerliche Nachteile.
Wir bieten Ihnen unser umfassendes Service an:
- Aufzeigen von Gestaltungsmöglichkeiten
- steuerliche Gestaltung der notwendigen Verträge und Protokolle
- Durchführung eventuell notwendiger Prüfungen
- Erstellung von Unternehmensbewertungsgutachten
- Erstellung der geforderten unternehmens- und steuerrechtlichen Bilanzen
- Beratung bei der Verbuchung der Umgründung
- Beratung betreffend Information an Geschäftspartner und Behörden